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Die neuen Regeln für Handgepäck im Flugzeug



WIE VIEL DARF MIT?
A Seit dem 6. November 2006 gilt auf Flügen, die in der EU, in Norwegen, Island und der Schweiz starten: Flüssige und gelartige Stoffe dürfen nur in Portionen bis 100 Milliliter ins Handgepäck.
Alle Behältnisse müssen zusammen in einen durchsichtigen und wiederverschließbaren Ein-Liter-Plastikbeutel passen, den man am besten von zu Hause mitbringt. Am Flughafen kann er in Läden für 50 Cent gekauft werden.

WAS KOMMT ALLES IN DIE TÜTE?
A Die Liste der betroffenen Waren ist lang. Dazu gehören nicht nur Getränke und Cremes, sondern auch Duschgels, Parfüms, Rasierschaum, Zahnpasta, Mascara oder Lipgloss. Ausgenommen von der Mengenbegrenzung sind für die Reise benötigte Medikamente und Spezialnahrungen wie Babybrei.

WAS IST MIT DUTY-FREE-WARE?
A Flüssige Waren über 100 Milliliter aus Duty-free-Läden dürfen nur dann mit ins Handgepäck genommen werden, wenn sie an einem Flughafen innerhalb der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft gekauft und außerdem in einer durchsichtigen Tüte versiegelt worden sind. Waren, die an Flughäfen außerhalb der EU gekauft wurden, sollten Passagiere, die zum Beispiel in Frankfurt oder München umsteigen wollen, mit dem restlichen Gepäck aufgeben.